Wie wird aus meinem Führerausweis auf Probe der definitive Führerausweis?
Sie sind in der Zweiphasenausbildung (auch 2-Phasen-Ausbildung geschrieben). Sie haben die praktische Führerprüfung bestanden und besitzen den Führerausweis auf Probe. Jetzt müssen Sie innerhalb von 12 Monaten den Weiterbildungskurs absolvieren.
Falls Sie den Weiterbildungskurs ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 12 Monaten besuchen, wird ein Bussgeld von CHF 300.– fällig.
Sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist nicht in der Lage sein, an einem Weiterbildungskurs teilzunehmen, kann die Frist verlängert werden. Voraussetzung für die Fristverlängerung ist, dass der Grund für das Nichtbesuchen des Kurses als objektiv nachweisbar gilt. Akzeptierte Gründe sind:
- Auslandsaufenthalte zu Aus- oder Weiterbildungszwecken
- Wahrnehmung der Militärdienstpflicht als Durchdiener*in
- Entzug des Führerausweises (weshalb Sie kein Fahrzeug führen durften)
- Keine Fahreignung (nach Art. 14 Absatz 2 SVG)
Jetzt den Besuch des Weiterbildungskurses planen
Hier finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Übersicht aller Kursveranstalter
Alle Informationen zur Zweiphasenausbildung: www.2phasen.ch
Zum Schluss noch das Thema «grünes L».
Nein, während der Probezeit klebt kein «grünes L» auf der Heckscheibe!
Wer die praktische Prüfung bestanden und den Führerausweis auf Probe in der Tasche hat, muss sein Fahrzeug während der 3-jährigen Probezeit nicht mit einem «grünen L» kennzeichnen. Es gibt kein «grünes L» für Neulenkerinnen und Neulenker in der Probezeit. Dieses Gerücht hält sich zwar hartnäckig, aber es ist und bleibt ein Gerücht.