Das sichere Führen eines Motorfahrzeugs setzt auch die physische und psychische Gesundheit der Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern voraus. Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Verkehrssicherheit.

Wer muss eine Fahreignungsabklärung machen?
Der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Ausweisinhaber/innen einer höheren Kategorie oder Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, auch:
- Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1 und D, D1
- Fahrlehrer/innen und Verkehrsexperten
- Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
- alle Fahrzeuglenker/innen ab dem vollendeten 75. Altersjahr
Je nach Gruppe resp. Führerausweiskategorie sind die medizinischen Mindestanforderungen unterschiedlich anspruchsvoll.
Anlass für eine verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung sind Zweifel an der charakterlichen oder kognitiven Fahreignung einer Person.
Wo finde ich anerkannte Ärzte und Psychologen?
Das Verzeichnis ist auf www.medtraffic.ch zu finden.
Was sind die Anforderungen an die Ausbildung von Fachpersonen?
Verkehrsmedizinische und -psychologische Fahreignungsabklärungen dürfen nur noch von Fachpersonen durchgeführt werden, die entsprechend ausgebildet sind und die sich regelmässig weiterbilden.
Der Bundesrat führte für Ärztinnen und Ärzte, die Abklärungen zur Fahreignung treffen, ein Stufenmodell im Anforderungsprofil und in der Aus- und Weiterbildung ein.
Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Damit werden die Fahreignungsabklärungen verbessert.
Weitere Informationen zur Ausbildung sowie die Kursangebote finden Sie auf www.medtraffic.ch.
Wer verkehrspsychologische Abklärungen machen will, benötigt den Titel «Fachpsychologe/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP mit Schwerpunkt Diagnostik» oder einen von der VfV als gleichwertig anerkannten Titel.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie (VfV) (http://www.vfv-spc.ch/).